CLZT aktuell

01.01.2023: Kostenheranziehung abgeschafft
Das Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung junger Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe ist am 01.01.2023 in Kraft getreten!
 
Damit sieht der Gesetzgeber von der einkommensabhängigen Kostenheranziehung von jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach § 19 SGB VIII im Rahmen der stationären und teilstationären Kinder- und Jugendhilfe ab und hebt den Tatbestand der Kostenheranziehung von Ehegatten und Lebenspartnern entsprechend ganz auf.

Es wurde auch die Vereinnahmung zweckgleicher Leistungen, die untergebrachte junge Menschen bei Bezug von Ausbildungsgeld und Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, begrenzt. In §93 Abs.1 S.3 SGB VIII heißt es nun zusätzlich, dass „monatliche Leistungen nach § 56 des Dritten Buches bis zu einer Höhe des in § 61 Absatz 2 Satz 1 und § 62 Absatz 3 Satz 1 des Dritten Buches für sonstige Bedürfnisse genannten Betrages und monatliche Leistungen nach § 122 des Dritten Buches bis zu einer Höhe des in § 123 Satz 1 Nummer 2, § 124 Nummer 2 und § 125 des Dritten Buches genannten Betrages“ ebenfalls nicht herangezogen werden können.
Synopse zu den Änderungen

05.12.2022: CLZT zur 13. Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses Thüringen eingeladen

Die Ausschussmitglieder baten um ein Fazit aus den Erfahrungen unserer Projektarbeit in Thüringen.

Wir warben u.a. für:

  • eine stärkere Berücksichtigung der Belange/Bedarfe junger Volljähriger/Careleaver in der öffentlichen und freien Jugendhilfe (Hilfeplanung, Gestaltung der Wohngruppen-Angebote, Jugendhilfeplanung, Beteiligungsstrukturen)
  • eine landesseitige Unterstützung der örtlichen Jugendhilfe bei der Umsetzung der neuen Regelungen SGB VIII im Bereich junge Volljährige (z.B. Fachliche Empfehlungen, Fachberatung umsetzen, thematische Verantwortung und entsprechende Ressourcen im LJA)
  • die Aufnahme von regulären Fortbildungsangeboten in den Themenbereichen „junge Volljährige“ und „Leaving Care“ in den Fortbildungskatalog des Landesjugendamtes
  • den Ausbau regionaler Careleaver-Anlaufstellen
  • den Ausbau der Angebote der unabhängigen Thüringer Ombudsstelle und die Weiterführung der UMF/Careleaver Beratungsstelle beim Thüringer Flüchtlingsrat

Noch während der Ausschusssitzung wurde ein Beschluss zur „Neueinrichtung einer AG zur Erarbeitung von Fachlichen Empfehlungen zur Umsetzung der rechtlich verankerten Ansprüche/ des Übergangsmanagements für junge Volljährige in der stationären Jugendhilfe“ verabschiedet.    

CLZT Präsentation

29.11.22: CLZT zu Gast beim Fachtag „Jugendberufsagenturen in Ostthüringen“ 

Wir gestalteten zwei Workshops mit 35 Mitarbeiter*innen der Jugendhilfe, Jobcenter, Schulämter und Agenturen für Arbeit zum Thema „Careleaver als (neue) Zielgruppe der Jugendberufsagenturen“. Unter anderem auf Grundlage der gesetzlich verankerten verbindlichen Übergangsplanung und Abstimmung mit anderen Sozialleistungsträgern in Verantwortung der öffentlichen Jugendhilfe (§ 41 Abs. 3 SGB VIII iVm § 36b) sehen wir für Careleaver*innen eine Schnittstelle zur Arbeit der Jugendberufsagenturen und werben bei ihnen für eine entsprechende Berücksichtigung der Careleaver-Belange im Rahmen ihrer Kooperationsvereinbarungen und Angebote.